Die Landesleitung
Zusammensetzung und Arbeitsweise
Die Landesleitung – der Wegweiser der Bergrettung
„Der Landesleitung obliegen alle Organisations- und Verwaltungstätigkeiten im ÖBRD Land Salzburg gemäß den Statuten und Richtlinien
so heißt es in einem etwas sperrigen Juristendeutsch in der Geschäftsordnung der Landesleitung
Auszug Geschäftsordnung der Landesleitung:
§ 1 - Zusammensetzung:
- Die Landesleitung besteht aus dem Landesleiter, mindestens einem Landesleiter Stellvertreter, den von der Landesversammlung gewählten Referenten sowie den Bezirksleitern.
- Die Landesleitung wird auf eine Funktionsdauer von drei Jahren von der Landesversammlung gewählt.
- Die dreijährige Funktionsdauer umfasst ..........
§ 2 - Aufgaben
Der Landesleitung obliegen
- alle Aufgaben, soweit sie nicht der Landesversammlung vorbehalten sind, oder von der Landesleitung der Landesversammlung zur Entscheidung übertragen werden,
- alle Organisations- und Verwaltungstätigkeiten im ÖBRD Land Salzburg gemäß den Statuten und Richtlinien,
- die Ausbildung der Mitglieder und des Funktionspersonals, sowie die Ausstattung der Bergrettung mit entsprechender Ausrüstung und Einsatzgeräten
- Einrichtung einer Gerätekommission....
- Prüfung der ständigen Einsatzbereitschaft des ÖBRD nach Maßgabe des in den Statuten festgelegten Vereinszweckes.
§ 4 - Bergrettungs-Ausschuss
- Der Bergrettungsausschuss setzt sich zusammen aus den Mitgliedern der Landesleitung und den Bezirksleitern als gewählte Vertreter der Ortsstellen.
- Sitzungen des Bergrettungs-Ausschusses werden vom Landesleiter einberufen.
- Außer den Beratungen der Vorhaben des ÖBRD ...