Bedingungen – Details

Was umfasst das Leistungspaket?
Mit der Einzahlung eines Fördererbeitrages von mindestens 32 EURO pro Jahr übernimmt die Versicherung der Bergrettung die Deckung der Such- und Bergungskosten für Boden- und Flugrettung aus Berg- und Wassernot bis zu einem Höchstbetrag von EUR 25.000,- pro Person, weltweit. Inkludiert sind auch Hilfeleistungen auf Pisten und bei Flugsportarten (keine Rückholkosten, keine Besteigungen von Bergen mit einer Gipfelhöhe über 6000m). Die Versicherungssumme beträgt EUR 25.000,00 pro Person für Such-, Rettungs- und Bergekosten.

*  In diesem Förderbetrag ist eine Versicherungsprämie enthalten, die von uns an das Versicherungsunternehmen weitergeleitet wird. Der Restbetrag wird zur Unterstützung unserer Organisation sowie der Aus- und Fortbildung und der Ausrüstung unserer Einsatzkräfte verwendet.

Wer ist der Versicherungs-Begünstigte?
Der Versicherungsschutz unserer Bergungskostenversicherung umfasst den Einzahler, dessen im gemeinsamen Haushalt gemeldeten Lebenspartner, sowie Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Auch für Personen gültig, die außerhalb Österreichs wohnen, leben und/oder Staatsbürger anderer Staaten sind.

ACHTUNG! Vereine, Verbände Gesellschafts-/Unternehmensformen, usw. werden gebeten, einen Begünstigten namentlich anzugeben, da die angeführten Leistungen personenbezogen anzusehen sind.

Wie lange sind Sie versichert?
Die Gültigkeit beginnt mit dem der Einzahlung des Fördererbeitrages folgenden Tag und gilt für ein Jahr.

Was ist zu tun bei einem Schadensfall?
Nähere Details siehe hier!

Versicherungsbedingungen
Gerne stellen wir Ihnen die detaillierten Versicherungsbedingungen unseres Versicherungspartners GENERALI rund um unsere Bergungskostenversicherung zur Verfügung:

Wir sind natürlich auch für jeden kleineren Betrag als Spende dankbar, bitten jedoch um Verständnis, dass wir für diese Einzahlungen die obenstehend erwähnten Vorteile nicht gewähren können.

Für Fragen, Wünsche und Anliegen steht Ihnen unserer Landesgeschäftsstelle gerne zur Verfügung.

Die Versicherung ist auch für Personen gültig, die außerhalb von Österreich wohnen, leben und/oder Staatsbürger anderer Staaten sind.