Richard Freicham als Landesleiter der Salzburger Bergrettung bestätigt

08.10.25 Allgemein

Richard Freicham wurde zum Landesleiter und Joachim König zu seinem 2. Stellvertreter gewählt.

Richard Freicham als Landesleiter der Salzburger Bergrettung bestätigt

Bei einer außerordentlichen Landesversammlung des Österreichischen Bergrettungsdienstes, Landesorganisation Salzburg, ist am Montag der bisherige interimistische Landesleiter Richard Freicham zum Landesleiter gewählt worden. Damit wurde er für die nächsten drei Jahre als Landesleiter bestätigt. 

Freicham hatte am 8. Mai die Funktion des Landesleiters in Einvernehmen mit den Referenten und Bezirksleitern der Salzburger Bergrettung interimistisch übernommen. Der 60-jährige Bergretter aus dem Pongau ist im Zivilberuf beim Österreichischen Bundesheer in St. Johann im Pongau tätig. Als ehemaliger Leiter der Bergrettungsortsstelle St. Johann im Pongau sowie ehemaliger stellvertretender Landesleiter und langjähriger Bergretter bringt er viel Erfahrung für die Belange der Bergrettung mit.

Joachim König zum zweiten stellvertretenden Landesleiter gewählt

In der nicht öffentlichen Sitzung am Montag wurde Joachim König, Bergretter der Ortsstelle Muhr im Lungau, zum zweiten stellvertretenden Landesleiter gewählt. Der 44-jährige Berufssoldat bringt in die Landesleitung seine Expertise auch als Ausbildungs- und Einsatzleiter der Ortsstelle Muhr, Hundeführer bei der Hundestaffel und als ehemaliger stv. Bezirksleiter der Bergrettung Lungau ein.

Richard Freicham zur Seite steht Wolfgang Gadermayr von der Ortsstelle Hallein. Der 60-jährige Halleiner wurde bereits im April von der Landesversammlung zum ersten stellvertretenden Landesleiter gewählt. Er hat als langjähriger Bergretter ebenfalls viel Erfahrung, von Beruf ist er Ziviltechniker.

„Agenda 2028“

Gadermayr skizzierte die zukünftigen Herausforderungen der Salzburger Bergrettung unter dem Titel „Agenda 2028“. Eckpunkte sind unter anderem die Erhaltung der Bergrettung als zivile Freiwilligenorganisation, transparente Entscheidungen, Entlastung der Funktionäre und Stärkung der Ortsstellen, Erhaltung und Anpassung des hohen Ausbildungsniveaus und Erhaltung der Finanzierung im Drei-Säulen-Prinzip (Einsatzverrechnung nach dem Landesrettungsgesetz, Fördererbeiträge, Spenden, Zuwendungen, Rettungseuro).

Rund 1.450 Bergretterinnen und Bergretter einsatzbereit

Zirka 1.450 ehrenamtliche, aktive Bergretterinnen und Bergretter stehen im Bundesland Salzburg professionell für Einsätze zur Verfügung. „Wenn es zu einem Katastrophenfall kommt, sind alle bereit, mitzuhelfen. Jede Ortsstelle in Salzburg, vom Flachgau bis in den Lungau, ist bereit, gemeinsam die Zukunft zu bestreiten“, erklärte Gadermayr. 

„Die statutenmäßig festgelegten Aufgaben der Bergrettung bestehen darin, verunglückte, vermisste oder in Not geratene Personen zu retten, zu versorgen und zu bergen. Jeder Bergsteiger oder jeder Bergsteigerin, welcher bzw. welche in Not geraten oder auf Hilfe angewiesen ist, kann sich sicher sein, dass diese Hilfe auch kommt. Bei schlechten Wetterverhältnissen kann sich die Zustiegszeit zu den Hilfesuchenden naturgemäß verlängern. Die Einsatzkräfte der Bergrettung werden jedoch alles versuchen, um diese Hilfe raschestmöglich zu gewährleisten, also zurückgelassen wird niemand.“

Rückblick und Ausblick des Landesleiters

Nach erfolgreicher Wahl zog Landesleiter Freicham noch eine Bilanz über die vergangenen sechs Arbeitsmonate und präsentierte einen Ausblick auf 2026. Das Arbeitszeitmanagement sowie die Arbeitsplatzgestaltung für die Beschäftigten in der Landesgeschäftsstelle wurden modernisiert. Ein Teil der neuen Bildschirme zur Verbesserung der digital unterstützten Einsatzleitung wurde bereits an die Ortsstellen ausgeliefert. Die Landesorganisation Salzburg wird im Herbst bei der Alpinmesse in Innsbruck mit einem eigenen Informationsstand vertreten sein. 

Vorbereitungen für einen Katastrophenhilfszug laufen

Der stv. Landesleiter König gab einen Überblick zur aktuellen Planung eines Katastrophenhilfszuges. Ein dafür bereitgestellter Zweckzuschuss des Bundes muss auch zweckgebunden ausgegeben werden. Zur Stationierung der dafür vorgesehenen Einsatz- und Ausrüstungsmittel sind vier Module im Lungau, Pongau, Pinzgau und Salzburg/Tennengau vorgesehen.

Die Installierung eines Katastrophenhilfszuges basiert auf dem Bundesgesetz zur Unterstützung von Rettungs- und Zivilschutzorganisationen („Rettungs- und Zivilschutzorganisationen-Unterstützungsgesetz“). Ziel dieses Bundesgesetzes ist es, gesetzlich anerkannte Rettungsorganisationen sowie deren Dachorganisationen bei deren Investitionen zur Steigerung ihrer Resilienz und Leistungsfähigkeit im Krisen- und Katastrophenfall sowie den Österreichischen Zivilschutzverband – Bundesverband (ÖZSV) bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben zu unterstützen. 

Ermöglicht werden sollen Investitionen zur Steigerung ihrer Resilienz und Leistungsfähigkeit im Krisen- und Katastrophenfall – insbesondere für den Ankauf von Einsatzfahrzeugen, Einsatzmitteln sowie von Ausrüstung und Infrastruktur.

Fotos: Bergrettung Salzburg