Der „Königsjodler“-Klettersteig auf den Hochkönig ist Gegenstand eines Verfahrens. Die Bewilligung der Naturschutzbehörde ist ausständig. Sie stößt sich daran, dass der Steig in diversen Bergsportmedien beworben worden ist, obwohl er im Naturschutzgebiet liegt.
Der „Königsjodler“ verläuft durch ein europäisches Naturschutzgebiet und ist nur als zeitlich befristeter Übungsklettersteig genehmigt – für Bergrettung, Polizei und alpine Vereine.
Eine Nutzung darüber hinaus sei von Seiten des Naturschutzes nicht erwünscht, sagt Sabine Werner von der Landes-Umweltanwaltschaft. „Der Zustand eines Europa-Schutzgebietes darf sich nicht verschlechtern. Ein stark frequentierter Klettersteig ist da natürlich ein großer Eingriff“, betont Werner.
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