Die ÖBRD Landesorganisation Salzburg freut sich darüber, dass wir in die Liste der begünstigten Spendenempfänger des BMF aufgenommen wurden.
Das bedeutet, dass finanzielle Zuwendungen von Unternehmen oder Einzelpersonen an unsere Organisation von der Einkommensteuer bzw. Körperschaftssteuerbemessungsgrundlage in Abzug gebracht werden können!
Aber auch eine Förderermitgliedschaft zahlt sich aus!!















