Begünstigter

Der Schutz umfasst den Einzahler, dessen Ehepartner/Ehepartnerin oder im gemeinsamen Haushalt gemeldeten Lebenspartner/Lebenspartnerin, sowie Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.

Wie immer sind wir natürlich auch für jeden kleineren Betrag dankbar, bitten jedoch um Verständnis, dass wir für diese Einzahlungen die obenstehend erwähnten Vorteile nicht gewähren können.

Fragen zu unserer Fördereraktion richten Sie bitte ebenfalls an die Geschäftsstelle.

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